Scheidung und Zugewinnausgleich
Wenn der Immobilienwert für eine faire Vermögensaufteilung oder ein gerichtliches Verfahren belastbar festgestellt werden soll.
Der belastbare Marktwert Ihrer Immobilie – nachvollziehbar ermittelt und auf den maßgeblichen Bewertungsstichtag bezogen.

Für Gerichte, Finanzämter, Banken und anspruchsvolle Vermögensentscheidungen
Ein Verkehrswertgutachten nach § 194 BauGB ist die ausführliche Form der Immobilienbewertung. Es dokumentiert, welchen Preis ein Grundstück oder Gebäude unter normalen Marktbedingungen am Bewertungsstichtag erzielen könnte. Weh & Scholz erstellt Verkehrswertgutachten für Wohn- und Gewerbeimmobilien in Landsberg am Lech, Kempten und der umliegenden Region.
Wir ordnen Ihr Anliegen ein und zeigen Ihnen, welcher Bewertungsumfang fachlich und praktisch zu Ihrer Situation passt.
Wenn der Immobilienwert für eine faire Vermögensaufteilung oder ein gerichtliches Verfahren belastbar festgestellt werden soll.
Wenn der tatsächliche Verkehrswert einer Immobilie zum relevanten Stichtag nachvollziehbar dokumentiert werden muss.
Wenn eine unabhängige Bewertung für einen Rechtsstreit, eine Auseinandersetzung oder eine Beweisführung benötigt wird.
Wenn eine weitreichende Entscheidung eine ausführliche und methodisch begründete Wertermittlung braucht.
Wir besprechen Verwendungszweck, Immobilie und gewünschten Bewertungsstichtag.
Bei einem Vor-Ort-Termin erfassen wir die bewertungsrelevanten Merkmale.
Wir prüfen Unterlagen, Vergleichsdaten, Lage und die passenden Bewertungsverfahren.
Sie erhalten die ausführliche Dokumentation digital und auf Wunsch gedruckt.
Antworten rund um verkehrswertgutachten
Der Verkehrswert beschreibt den unter normalen Marktbedingungen erzielbaren Wert zum Bewertungsstichtag. Der tatsächliche Kaufpreis kann davon abweichen, etwa durch besondere persönliche oder vertragliche Umstände.
Die Bearbeitungszeit hängt von Objektart, Unterlagen und Bewertungsumfang ab. Nach der Besichtigung nennen wir Ihnen einen realistischen Zeitrahmen und klären, ob ein Eiltermin möglich ist.
Typisch sind Grundbuchauszug, Flurkarte, Bauunterlagen, Wohn- und Nutzflächenberechnung, Mietunterlagen sowie Informationen zu Modernisierungen und besonderen Rechten. Wir sagen Ihnen, was für Ihr Objekt konkret erforderlich ist.
Schildern Sie uns kurz Ihre Immobilie und den Anlass. Wir melden uns mit einer ersten Einschätzung und dem passenden nächsten Schritt.
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