Vermietete Wohnimmobilien
Für Eigentümer von Mehrfamilienhäusern, Wohnungen oder gemischt genutzten Gebäuden, die ihre steuerliche Situation prüfen lassen möchten.
Eine fundierte Einschätzung der wirtschaftlichen Restnutzungsdauer als Grundlage für steuerliche Gespräche über die AfA.

Für Eigentümer, Vermieter und Steuerberatungen mit einer vermieteten Immobilie
Die tatsächliche wirtschaftliche Nutzungsdauer einer Immobilie kann von typisierten Annahmen abweichen. Ein Restnutzungsdauer-Gutachten dokumentiert den baulichen Zustand, die Modernisierungen und die wirtschaftliche Perspektive des Gebäudes. Damit erhalten Sie eine fachliche Grundlage für die Abstimmung mit Ihrer Steuerberatung und dem Finanzamt.
Wir ordnen Ihr Anliegen ein und zeigen Ihnen, welcher Bewertungsumfang fachlich und praktisch zu Ihrer Situation passt.
Für Eigentümer von Mehrfamilienhäusern, Wohnungen oder gemischt genutzten Gebäuden, die ihre steuerliche Situation prüfen lassen möchten.
Für Büro-, Praxis- oder Gewerbeobjekte, bei denen Bauzustand und Nutzung die wirtschaftliche Perspektive besonders prägen.
Wenn umfangreiche Modernisierungen, Umbauten oder Instandsetzungen die tatsächliche Nutzungsdauer beeinflussen.
Wenn eine unabhängige fachliche Dokumentation für die Abstimmung mit Steuerberatung und Finanzverwaltung gebraucht wird.
Wir klären Nutzung, Baujahr, Unterlagen und den Anlass der Bewertung.
Bei der Besichtigung erfassen wir Bauteile, Modernisierungen und Instandhaltung.
Wir ordnen die technischen und wirtschaftlichen Informationen fachlich ein.
Sie erhalten eine nachvollziehbare Dokumentation für die weitere Abstimmung.
Antworten rund um restnutzungsdauer-gutachten
Ein Restnutzungsdauer-Gutachten schätzt ein, wie lange ein Gebäude unter den konkreten Bedingungen wirtschaftlich genutzt werden kann. Dafür werden unter anderem Bauzustand, Modernisierungen, Nutzung und Instandhaltungsbedarf betrachtet.
Eine automatische Anerkennung können wir nicht versprechen. Das Gutachten liefert eine fachliche Grundlage; die steuerliche Einordnung und die Entscheidung im Einzelfall gehören in die Hände Ihrer Steuerberatung beziehungsweise der zuständigen Finanzverwaltung.
Ja, für die steuerliche Nutzung des Ergebnisses sollten Sie Ihre Steuerberatung einbeziehen. Wir konzentrieren uns auf die fachliche Bewertung der Immobilie und erläutern die zugrunde liegenden Annahmen.
Schildern Sie uns kurz Ihre Immobilie und den Anlass. Wir melden uns mit einer ersten Einschätzung und dem passenden nächsten Schritt.
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