Übernahme durch eine Person
Wenn eine Person die gemeinsame Immobilie übernehmen und die andere Person auf Basis eines nachvollziehbaren Werts auszahlen möchte.
Eine neutrale Wertgrundlage für die nächsten Schritte – ob Auszahlung, Verkauf, gemeinsame Immobilie oder Vermögensaufteilung.
Transparenzhinweis: Dieses Bild wurde mit generativer künstlicher Intelligenz erstellt oder wesentlich bearbeitet.Für Ehepaare, Rechtsberatung und Eigentümer mit gemeinsamer Immobilie
Eine gemeinsame Immobilie ist bei einer Scheidung oft der größte Vermögensbestandteil. Eine unabhängige Immobilienbewertung kann helfen, den Wert sachlich einzuordnen und Gespräche über Verkauf, Übernahme oder Ausgleich vorzubereiten. Wir bewerten Wohnhäuser, Wohnungen und weitere Immobilien in Landsberg am Lech, Kempten und der umliegenden Region. Die Bewertung ersetzt keine rechtliche Beratung; insbesondere Fragen zum Zugewinnausgleich, zu Stichtagen und Schulden sollten Sie mit Ihrer anwaltlichen Beratung klären.
Wir ordnen Ihr Anliegen ein und zeigen Ihnen, welcher Bewertungsumfang fachlich und praktisch zu Ihrer Situation passt.
Wenn eine Person die gemeinsame Immobilie übernehmen und die andere Person auf Basis eines nachvollziehbaren Werts auszahlen möchte.
Wenn vor dem Verkauf ein realistischer Marktwert und eine tragfähige Preisstrategie festgelegt werden sollen.
Wenn der Immobilienwert als fachliche Grundlage für die weitere Abstimmung mit Rechtsberatung oder Parteien benötigt wird.
Wenn Investitionen, Wohnrechte, Darlehen oder unterschiedliche Eigentumsanteile in die Bewertung eingeordnet werden müssen.
Wir klären Immobilie, Anlass, Beteiligte und den gewünschten Bewertungsumfang.
Wir besprechen, welcher Stichtag für die fachliche Bewertung angesetzt werden soll.
Wir besichtigen die Immobilie, prüfen die Unterlagen und analysieren den regionalen Markt.
Sie erhalten eine nachvollziehbare Dokumentation für die weitere rechtliche oder private Abstimmung.
Antworten rund um immobilienbewertung bei scheidung
Das hängt vom rechtlichen und persönlichen Anlass ab. Häufig wird zunächst eine neutrale Einschätzung des Immobilienwerts benötigt. Welcher Wertansatz, Stichtag und Gutachtentyp für den Zugewinnausgleich maßgeblich sind, sollte Ihre anwaltliche Beratung klären.
Nein. Der Immobilienwert ist nur ein Bestandteil der weiteren Vermögensberechnung. Darlehen, Eigentumsanteile, sonstiges Vermögen und rechtliche Vereinbarungen können die tatsächliche Ausgleichsfrage beeinflussen.
Das ist grundsätzlich möglich, wenn es für alle Beteiligten passt. Wir stimmen den Ablauf und die benötigten Unterlagen vorab ab und achten auf eine sachliche, nachvollziehbare Bewertung.
Schildern Sie uns kurz Ihre Immobilie und den Anlass. Wir melden uns mit einer ersten Einschätzung und dem passenden nächsten Schritt.
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