Immobilienbewertung bei Erbschaft

Immobilienbewertung bei Erbschaft & Schenkung

Den Wert einer Immobilie im Nachlass nachvollziehbar feststellen – für Erbengemeinschaft, Verkauf, Pflichtteil und die Abstimmung mit Steuerberatung.

Persönlich in Landsberg, Kempten und Umgebung
Individuelle Einschätzung statt Standardlösung
Transparenter Umfang und nachvollziehbare Ergebnisse
Unterlagen und Schlüssel einer Immobilie als Grundlage für eine Bewertung bei ErbschaftTransparenzhinweis: Dieses Bild wurde mit generativer künstlicher Intelligenz erstellt oder wesentlich bearbeitet.

Für Erben, Erbengemeinschaften und Eigentümer mit Bewertungsbedarf im Nachlass

Die passende Bewertung für Ihre Entscheidung.

Bei einer Erbschaft oder Schenkung ist der Immobilienwert häufig die wichtigste Grundlage für weitere Entscheidungen. Wir ermitteln den Wert zum passenden Bewertungsstichtag und dokumentieren, wie Lage, Grundstück, Gebäude, Zustand, Rechte und Markt zusammenwirken. So erhalten Erben und Eigentümer in Landsberg am Lech, Kempten und der umliegenden Region eine sachliche Basis für Gespräche und nächste Schritte. Steuerliche oder rechtliche Entscheidungen sollten zusätzlich mit der zuständigen Beratung geklärt werden.

Ihre Vorteile

  • Nachvollziehbare Wertermittlung zum vereinbarten Bewertungsstichtag
  • Neutrale Grundlage für Gespräche innerhalb einer Erbengemeinschaft
  • Berücksichtigung von Wohnrechten, Nießbrauch und weiteren wertrelevanten Rechten
  • Persönliche Bewertung in Landsberg, Kempten und der Region

Wann ist eine Bewertung bei Erbschaft sinnvoll?

Wir ordnen Ihr Anliegen ein und zeigen Ihnen, welcher Bewertungsumfang fachlich und praktisch zu Ihrer Situation passt.

Erbengemeinschaft auseinandersetzen

Wenn mehrere Erben eine Immobilie übernehmen, verkaufen oder untereinander ausgleichen möchten und dafür eine gemeinsame Wertgrundlage brauchen.

Immobilie aus dem Nachlass verkaufen

Wenn ein realistischer Marktwert und ein nachvollziehbarer Angebotspreis für den Verkauf festgelegt werden sollen.

Pflichtteil oder Vermögensübersicht

Wenn der Immobilienwert für eine private Vermögensübersicht oder die Abstimmung mit rechtlicher Beratung benötigt wird.

Schenkung und vorweggenommene Übertragung

Wenn der Wert einer Immobilie vor einer Übertragung innerhalb der Familie sachlich eingeordnet werden soll.

Was wir bei der Erbschaftsbewertung betrachten

  • Grundstück, Gebäude, Wohn- und Nutzflächen sowie Ausstattungsstandard
  • Lage, Bodenrichtwert und regionale Marktdaten
  • Bauzustand, Modernisierungen und erkennbare wertmindernde Faktoren
  • Grundbuchliche Rechte, Wohnrechte, Nießbrauch und sonstige Belastungen
  • Begründete Wertableitung zum vereinbarten Bewertungsstichtag

So läuft die Bewertung ab

  1. 01

    Anlass und Stichtag klären

    Wir besprechen, wofür die Bewertung benötigt wird und welcher Bewertungsstichtag maßgeblich sein soll.

  2. 02

    Unterlagen sichten

    Wir prüfen vorhandene Objektunterlagen und sagen Ihnen, welche Nachweise noch benötigt werden.

  3. 03

    Immobilie und Markt bewerten

    Bei der Besichtigung erfassen wir das Objekt und ordnen es in den regionalen Markt ein.

  4. 04

    Ergebnis übergeben

    Sie erhalten eine verständliche Dokumentation als Grundlage für die weitere Abstimmung.

Häufige Fragen

Antworten rund um immobilienbewertung bei erbschaft

Das hängt vom konkreten Anlass und der gewünschten Verwendung ab. Wir klären mit Ihnen, für welchen Stichtag die Immobilie bewertet werden soll. Steuerliche und rechtliche Fragen zum maßgeblichen Stichtag sollten Sie zusätzlich mit Ihrer Steuerberatung oder Rechtsberatung abstimmen.

Eine nachvollziehbare, neutrale Bewertung kann eine gute Gesprächsgrundlage für die Erbengemeinschaft sein. Ob ein bestimmter Gutachtentyp für ein gerichtliches oder steuerliches Verfahren erforderlich ist, sollte vorher mit der zuständigen Beratung geklärt werden.

Ja. Wohnrechte, Nießbrauch und vergleichbare Rechte können den Immobilienwert wesentlich beeinflussen. Bitte stellen Sie uns die verfügbaren Unterlagen zur Verfügung, damit wir den Bewertungsumfang passend einordnen können.

Sie möchten Ihre Immobilie bewerten lassen?

Schildern Sie uns kurz Ihre Immobilie und den Anlass. Wir melden uns mit einer ersten Einschätzung und dem passenden nächsten Schritt.

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